Punktereform zum 01.05.2014
Die Punktereform - seit dem 01.05.2014 sind die Änderungen zum Punktesystem in Kraft getreten.
Das Verkehrszentralregister heißt jetzt Fahreignungsregister. Verstöße werden nunmehr mit ein, zwei oder drei Punkten bewertet. Die Fahrerlaubnisentziehung droht bereits bei acht Punkten in Flensburg. Die Tilgungshemmung durch neue Verstöße entfällt. Die Tilgungsfristen betragen zweieinhalb Jahre bei einfachen bzw. fünf Jahre bei schweren Verstößen. Die bisher bestandenen vielfältigen Punkteabbaumöglichkeiten entfallen mehrheitlich im neuen Punktesystem.
Lassen Sie Ihren Punktestand bereits jetzt überprüfen, damit 2014 keine bösen Überraschungen drohen!